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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Habillé GmbH 

  1. Allgemeine Grundlagen 

1.1 Habillé GmbH (im Folgenden kurz „Habillé“) erbringt sämtliche Leistungen im Umfang Bereich Consulting auf Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Consulting“ (kurz „AGB“) und des individuellen schriftlichen Angebots von Habillé. 

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn in einem Angebot von Habillé nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird. 

1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn Habillé diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. 

1.4 Die Habillé behält sich das Recht vor, an diesen AGB jederzeit Änderungen vorzunehmen und die jeweils aktuelle Fassung auf www.habille.ch zu veröffentlichen. Die neue Version der AGB tritt durch Publikation auf der Internetseite der Habillé in Kraft.

  1. Umfang der Beratungsleistungen, Vertragsabschluss 

2.1 Betreffend Inhalt, Umfang und Ausführung der zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag massgebend. Der Auftrag ist grundsätzlich separat und schriftlich zu vereinbaren. Gegenstand des Vertrages sind die im Einzelfall vereinbarten und von der Habillé auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grunde kann Habillé ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben. Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes unterliegen einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Honorars.

2.2 Der Umfang der Beratungsleistungen richtet sich nach dem schriftlichen Angebot von Habillé. 

2.3 Angebote sind vier Wochen gültig, soweit im Angebot nicht anders angegeben. 

2.4 Mit der Annahme des Angebotes stimmt der Auftraggeber zu, dass die angebotenen Leistungen von Habillé Empfehlungen beinhalten können, Habillé aber weder für deren Umsetzung noch für Entscheidungen, die auf den Empfehlungen basieren oder deren Umsetzung dienen, verantwortlich oder haftbar ist. 

2.5 Der Vertrag kommt mit Annahme des von Habillé übermittelten Angebots zustande. Die Annahme erfolgt mit dem Einlangen der dem Angebot beiliegenden, vom Auftraggeber firmenmässig unterfertigten Auftragsbestätigung bei Habillé. 

  1. Mitwirkungspflichten 

3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Habillé auch ohne besondere Aufforderung alle notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden. 

3.2. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Habillé bedingt, dass Habillé über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, die in Zusammenhang mit den zu erbringenden Beratungsleistungen stehen, umfassend informiert wird. 

3.3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Voraussetzungen, wie im Angebot festgehalten, richtig sind. 

3.4. Der Auftraggeber wird alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, zeitnah treffen und allenfalls erforderliche Zustimmungen einholen (z.B. Zustimmungen der Konzernleitung, des Aufsichtsrats, der Mitarbeiter, des Betriebsrats etc.). 

3.5. Die Gesellschaft und ihre Vertreter sind unter anderem für Folgendes alleine verantwortlich: 

  1. alle Managementfunktionen wahrzunehmen und alle Managemententscheidungen zu treffen, 
  2. ein kompetentes Mitglied des Managements auszusuchen, welches die Dienstleistungen von Habillé beaufsichtigt, 
  1. die Angemessenheit und Ergebnisse dieser Dienstleistungen im Auftrag des Unternehmens zu beurteilen, 

3.6. Verantwortung für die Ergebnisse dieser Dienstleistungen zu übernehmen, interne Kontrollen, die u.a. auch unsere Tätigkeit umfassen, ohne Einschränkung einzurichten und zu erhalten. Sofern die vereinbarten Beratungsleistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden, wird der Auftraggeber die notwendige Büroinfrastruktur kostenlos bereitstellen und dafür sorgen, dass alle organisatorischen Rahmenbedingungen vorliegen und eine ungestörte Leistungserbringung gewährleistet ist. 

3.7. Wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt oder sonstige Umstände ausserhalb der Einflusssphäre von Habillé vorliegen, welche Habillé an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein vereinbarter Terminplan (Meilensteine). 

Darüber hinaus ist Habillé berechtigt, dem Auftraggeber allfällige Mehrkosten (z.B. Stehzeiten der eingesetzten Mitarbeiter) in Rechnung zu stellen. 

  1. Durchführung der Beratungsleistungen 

4.1. Habillé schuldet die Erbringung der im Angebot bezeichneten Beratungsleistungen, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. 

4.2. Habillé ist berechtigt, die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Habillé nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen. 

4.3. Habillé wird sich bemühen, dem Wunsch des Auftraggebers nach dem Einsatz bestimmter 

Mitarbeiter zu entsprechen, behält sich aber ausdrücklich vor, Mitarbeiter nach eigenem Ermessen einzusetzen und neu zuzuordnen, wie es für die Erbringung der Leistungen angemessen, zweckdienlich und möglich ist. 

4.4. Habillé ist berechtigt, vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise durch Kooperationspartner oder sachkundige Dritte durchführen zu lassen. 

  1. Nutzungsrechte, Schutz des geistigen Eigentums, Vertraulichkeit 

5.1 Alle von Habillé in Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellten Unterlagen (insbesondere Angebot, Analysen, Stellungnahmen, Gutachten, etc.) sind geistiges Eigentum von Habillé. Der Auftraggeber anerkennt die ausschliesslichen Rechte von Habillé an den Unterlagen, mögen die Unterlagen urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sein oder nicht. 

5.2 Der Auftraggeber darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschliesslich für jene eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfass sind. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Analysen, Stellungnahmen, Gutachten etc. von Habillé abzuändern. 

5.3 Ohne die vorherige schriftliche Zusage von Habillé ist es dem Auftraggeber untersagt, die Unterlagen zur Gänze oder auszugsweise an Dritte weiterzugeben, öffentlich wiederzugeben, daraus zu zitieren oder Dritten gegenüber darauf Bezug zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Zustimmung von Habillé eingeholt hat, wenn sich das wirtschaftliche Umfeld und die relevanten Rahmenbedingungen seit der Einholung der Zustimmung geändert haben und/oder die Beratungsleistung mittlerweile überholt ist. Eine Ausnahme hiervon besteht nur dann, wenn (i) anwendbare Gesetze, Bestimmungen, Regeln und berufliche Verpflichtungen einer Einschränkung der Offenlegung entgegenstehen, (ii) die Gesellschaft oder ihre verbundenen Unternehmen Wertpapiere bei der United States 

Securities and Exchange Commission registriert haben und eine Habillé Gesellschaft der Abschlussprüfer der Gesellschaft oder ihrer verbundenen Unternehmen ist (in diesem Fall besteht keine Beschränkung bezüglich der Offenlegung von Stellungnahmen, Gutachten, Berichten oder anderen Arbeitsergebnissen), (iii) und in dem Umfang in dem der United States Internal Revenue Code und die Internal Revenue Service Guidance in Bezug auf vertrauliche Steuerbegünstigungen (oder vergleichbare Gesetze oder Richtlinien von anderen Steuerbehörden) anwendbar sind (in diesem Fall besteht keine Beschränkung bezüglich der 

Offenlegung von Stellungnahmen, Gutachten, Berichten oder anderen Arbeitsergebnissen) 

5.4 Im Fall einer Verletzung der Punkte 5.2 oder 5.3 ist Habillé von jeder Haftung für allfällige Schäden, die daraus resultieren, frei. 

5.5 Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Habillé erfordert strikte Vertraulichkeit. Bezüglich dieses Vertrages und aller im Zusammenhang mit diesem Beratungsvertrag gegebenen Informationen, die von der offenlegenden Partei als vertraulich bezeichnet wurden, verpflichtet sich der Empfänger, die vertraulichen Informationen hinreichend bzw. den geltenden berufsständigen Grundsätzen entsprechend zu schützen, diese lediglich für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und sie nur insofern zu vervielfältigen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die Dritten oder dem Empfänger bereits bekannt sind. 

5.6 Habillé, ihre Mitarbeiter und die beigezogenen Kooperationspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. 

5.7 Habillé darf Berichte, Gutachten und sonstige Schriftstücke über die Tätigkeit und deren Ergebnisse Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. 

5.8 Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrags. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht oder wenn Habillé vom Auftraggeber ausdrücklich von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden wurde.

5.9 Im Fall einer Verletzung der Punkte 5.5, 5.6, 5.7 oder 5.8 ist die vertragsbrüchige Partei verpflichtet, der geschädigten Partei einen Schadensersatz in Höhe von CHF 250’000.—(zweihundertfünfzigtausend) zu bezahlen.

  1. Datenschutz 

6.1 Habillé ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung 

(„DSGVO“) hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages verarbeiteter personenbezogenen Daten. Habillé ist berechtigt, personenbezogene Daten, welche Habillé anvertraut wurden, im Rahmen der Beratungstätigkeit zu verarbeiten, in elektronisch verwalteten Dateien zu speichern und durch Dritte, mit denen eine entsprechende Auftragsverarbeitervereinbarung im Sinn des Art. 28 DSGVO abgeschlossen wurde, verarbeiten zu lassen. Habillé überlassene Materialien (Papier und Datenträger) werden grundsätzlich nach Beendigung der diesbezüglichen Leistungserbringung dem Auftraggeber oder an vom Auftraggeber namhaft gemachte Dritte übergeben oder wenn dies gesondert vereinbart ist von Habillé verwahrt oder vernichtet. Habillé ist berechtigt Kopien davon aufzubewahren soweit er diese zur ordnungsgemässen Dokumentation seiner Leistungen benötigt oder es rechtlich geboten oder berufsüblich ist. 

6.2 Habillé verpflichtet sich und seine Mitarbeiter zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäss den jeweils geltenden Bestimmungen der DSGVO sowie des Datenschutzgesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung (aktuell DSG idF des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018) und wird allfällige beigezogene Dritte gleichfalls hierzu verpflichten. 

6.3 Habillé und alle anderen Mitglieder des Habillé Netzwerkes sind zum Zweck der Vermeidung von Interessenskonflikten, der Sicherstellung ihrer berufsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit und der Einhaltung börserechtlicher Bestimmungen berechtigt, Auftragsdaten (Name, Adresse, Ansprechpartner, Auftragsumfang, Honorarumfang und Auftragszeitraum) elektronisch zu speichern und diese Daten an andere Mitglieder des Habillé-Netzwerkes zu übermitteln. 

6.4 Habillé wird dem Auftraggeber regelmässig Informationen und Ankündigungen über die von Habillé angebotenen Dienstleistungen, Veranstaltungen etc. im Bereich Consulting im angemessenen Umfang per E-Mail sowie per Post, Telefon und Telefax (basierend auf der Zustimmung des Auftraggebers) übermitteln. Der Auftraggeber kann dieser Übermittlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen bzw. seine Zustimmung widerrufen. 

Nach erfolgtem Widerspruch/Widerruf werden die für die Informationserteilung notwendigen personenbezogenen Daten (Anrede, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Postadresse, Telefonnummer, Telefaxnummer) nicht mehr für diesen Zweck verarbeitet und insofern gelöscht. Durch den Widerspruch/Widerruf wird die Rechtmässigkeit, der aufgrund der Zustimmung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht berührt. 

6.5 Habillé verwendet zur Sicherung der verarbeiteten Daten unter Berücksichtigung der Art, des 

Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen geeignete und stets an den aktuellen Stand der Technik angepasste technische und organisatorische Massnahmen, um sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung gemäss den Vorgaben der DSGVO erfolgt. In Ermangelung einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall erfolgt die elektronische Kommunikation zwischen dem 

Auftraggeber und Habillé bzw. vice versa in unverschlüsselter und unsignierter Form, womit das Mitlesen oder die Manipulation durch Dritte nicht mit Sicherheit ausgeschlossen ist. 

  1. Honorar 

7.1. Die Höhe des Honorars von Habillé richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und ist im Angebot von Habillé angegeben. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung wird ein angemessenes Honorar geschuldet. 

7.2. Allfällige Reisespesen der Mitarbeiter von Habillé und Barauslagen werden gesondert verrechnet. 

7.3. Die Rechnungslegung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus. 

7.4. Die Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.5. Allfällige Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich gegenüber Habillé geltend gemacht werden. Die Unterlassung von Einwendungen innerhalb dieser Frist gilt als Anerkenntnis der Rechnung. 

7.6. Bei Zahlungsverzug fallen beim Kunden zusätzliche Mahngebühren von jeweils CHF 30 (nach 40 und 80 Tagen) an. Bei Inkassomassnahmen eine Inkassogebühr von CHF 300.00. Ab dem Zeitpunkt des Verzuges, schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5%.

7.7. Bei Zahlungsverzug ist Habillé berechtigt, laufende Leistungen vorläufig einzustellen und nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. 

Der Auftraggeber übernimmt alle angefallenen und zur zweckentsprechenden 

Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsverfolgungskosten.

7.8. Für die Geltendmachung von Forderungen gegenüber dem Auftraggeber aus dem Auftragsverhältnis, ist die Habillé von der Schweigepflicht und vom Berufsgeheimnis befreit.

7.8. Mehrere Auftraggeber haften der Habillé gegenüber als Solidarschuldner.

7.9. Das Verrechnungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen.

  1. Beendigung des Auftrages

8.1. Der Vertrag kann – soweit nicht anders vereinbart (etwa bei Beauftragung von abgrenzbaren 

Projekten oder Projektteilen) von beiden Seiten schriftlich unter Einhaltung einer 

Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. 

8.2. Habillé behält sich vor, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise, mittels schriftlicher Mitteilung, zu beenden, wenn sich herausstellt, dass (i) auf Grund einer Änderung von Gesetzen, der Rechtsprechung oder sonstiger Vorschriften oder (ii) auf Grund der Änderung sonstiger Umstände (unter anderem Änderungen der Eigentumsverhältnisse an Ihrem Unternehmen oder Ihren verbundenen Unternehmen) eine Fortführung unseres Auftrags rechtswidrig wäre, insbesondere wenn die Auftragsfortführung im Widerspruch zu Unabhängigkeitsbestimmungen oder Berufsgrundsätzen stünde. 

8.3. Der Auftraggeber vergütet Habillé die bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen und entschädigt Habillé für alle im Zusammenhang mit der Kündigung entstandenen Kosten und Aufwendungen. 

8.4. Das im Rahmen eines Vertrages vereinbarte Honorar stellt einen festen Betrag dar. Dieser Betrag ist unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung fällig und zu zahlen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der feste Betrag ist nicht erstattungsfähig. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber die erbrachten Dienstleistungen nicht akzeptiert, Ereignisse höherer Gewalt auftreten, der Auftraggeber sich für ein alternatives Angebot entscheidet oder andere vergleichbare Umstände vorliegen.

  1. Haftung 

9.1. Beanstandungen aus dem Auftrag sind umgehend zu rügen. Der Habillé ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

9.2. Habillé haftet für Schäden nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist jedenfalls ausgeschlossen. Dies gilt gleichermassen, wenn sich Habillé zur Vertragserfüllung Dritter bedient. Das Vorliegen von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit ist vom Auftraggeber, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen.

9.3. Im Falle der Substitution beschränkt sich die Haftung von Habillé auf die gehörige Auswahl, Instruktion und Überwachung des Dritten.

9.4. Der E-Mail-Verkehr von und mit der Habillé erfolgt über öffentliche, nicht speziell geschützte Datenübertragungsnetze. Die Habillé lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Auftraggeber infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen in die Einrichtungen der Netzbetreiber entstehen.

9.5. Die in Ziffer 9.3 und 9.4 hiervor geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Übrigen auch für die Auswahl von EDV-Programmen und -Anwendungen (wie zum Beispiel Cloud-Lösungen), mit welchen Habillé arbeitet

9.6. Bei höherer Gewalt ist diejenige Partei, die deswegen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, in keiner Weise gegenüber dem Vertragspartner schadenersatzpflichtig. Sie ist von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden, solange und soweit die höhere Gewalt andauert. Fällt die höhere Gewalt weg, treten die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder in Kraft, es sei denn, die höhere Gewalt daure mehr als ein Jahr. In diesem Fall ist die Partei, die von der höheren Gewalt nicht betroffen ist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung zu widerrufen bzw. zu kündigen.

9.7. Habillé haftet keinesfalls für Zwischenberichte einschliesslich E-Mails und sonstige Kommunikation, die während der Projektlaufzeit mitgeteilt werden. 

9.8. Für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, mittelbare und indirekte Schäden sowie reine Vermögensschäden jeder Art haftet Habillé keinesfalls. 

9.9. Die Haftung von Habillé ist darüber hinaus der Höhe nach mit der Auftragssumme beschränkt. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Für Schäden, die im Rahmen mehrerer gleichartiger, einheitlicher Leistungen aufgrund mehrerer auf dem gleichen fachlichen Fehler beruhenden Verstösse entstanden sind, haftet Habillé gleichfalls nur bis zur Auftragssumme. 

9.10. Falls nach Auffassung des Auftraggebers das mögliche Schadensvolumen den vorgenannten 

Betrag übersteigt, wird Habillé auf Verlangen des Auftraggebers versuchen, eine 

Zusatzversicherung zur bestehenden Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die dieses Risiko abdeckt, sofern der Auftraggeber die hierfür anfallende Versicherungsprämie übernimmt. 

9.11. Allfällige Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Ausschluss innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch sechs Monate nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 

9.12. Zieht Habillé zur Erbringung ihrer Beratungsleistungen einen Dritten, z.B. ein datenverarbeitendes Unternehmen, einen Wirtschaftstreuhänder oder einen Rechtsanwalt bei und hat sie den Auftraggeber hiervon schriftlich benachrichtigt, so wird Habillé von der Haftung frei und haftet dem Auftraggeber gegenüber nur mehr der beigezogene Dritte für den von ihm zu vertretendem Schaden. 

9.13. Eine Haftung von Habillé gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber wird ausdrücklich ausgeschlossen. Werden Unterlagen von Habillé mit deren Zustimmung an Dritte weitergegeben, wird eine Haftung von Habillé dem Dritten gegenüber dadurch nicht begründet. Sollte Habillé ausnahmsweise gegenüber einem Dritten haften, so gelten die oben angeführten Haftungsbeschränkungen nicht nur im Verhältnis zwischen Habillé und dem Auftraggeber, sondern auch gegenüber dem Dritten. In jedem Fall der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen eines Dritten gegenüber Habillé wird der Auftraggeber Habillé vollkommen schad- und klaglos halten. 

  1. Loyalität, Abwerbeverbot 

Während der Laufzeit dieses Vertrages und während einer weiteren Frist von sechs Monaten nach Beendigung der Beratungsleistungen ist es dem Auftraggeber untersagt, Mitarbeiter von Habillé, die mit der Erfüllung des Vertrages befasst waren, zu beschäftigen. Im Falle eines Verstosses gegen diese Verpflichtung hat der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 100’000.– zu bezahlen. 

  1. Schlussbestimmungen 

11.1. Habillé ist berechtigt, das Unternehmen des Auftraggebers und das Projekt in seine Referenzliste aufzunehmen, d.h. Unternehmensname, Unternehmenskennzeichen bzw. Marken und eine allgemeine Beschreibung über das Projekt Dritten gegenüber zu erwähnen oder aufzulisten. Der Auftraggeber erklärt sich in angemessenem Umfang bereit, nach vorheriger Mitteilung über Habillé Auskünfte zu geben. 

11.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Habillé auf Dritte zu übertragen. Habillé ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne gesonderte Zustimmung des 

Auftraggebers einem Tochter- oder Schwesterunternehmen mit schuldbefreiender Wirkung zu übertragen. 

11.3. Habillé verwendet hochwertige Technologie, um unerwünschte E-Mails (Spam) zu erkennen und herauszufiltern. Dennoch kann es vorkommen, dass ein E-Mail irrtümlich als Spam qualifiziert wird. Habillé kann daher nicht garantieren, dass E-Mails des Auftraggebers beim gewünschten Empfänger auch tatsächlich ankommen. 

11.4. Gerichtsstand aller Verträge – soweit nicht anders vereinbart – ist Zürich. 

11.5. Auf alle Verträge ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anzuwenden. 

11.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt nicht berührt. 

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